BUCHUNGSSCHUTZ

Dies sind die Bedingungen des Buchungsschutzes der Platinium Group . Lesen Sie bitte vor dem Kauf die Bedingungen gründlich durch und stellen Sie sicher, dass Sie sie verstanden haben. Bitte beachten Sie, dass dieser Buchungsschutz einen bestimmten Zeitraum deckt, nämlich vom Zeitpunkt Ihres Ticketkaufs bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Vorfälle, die sich innerhalb von 9 Tagen vor der Veranstaltung oder während der Veranstaltung selbst ereignen, sind von dieser Police ausgeschlossen. ​

 

Dieser VERTRAG dient zur Klärung der Deckung, die im folgenden unter Artikel 2 "Art des VERTRAGS" genannt wird. Die Unterschrift des Vertrags ist nicht zwingend erforderlich, und daher können Sie diesen einfach auf der Checkout-Seite entfernen, wenn Sie Ihre Buchung vornehmen.

 

ARTIKEL 1 – DEFINITIONEN

KARTENINHABER: die Person, die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs den Vertrag unterschreibt.

 

GEDECKTE VERANSTALTUNG: jede Sportveranstaltung, bei dem die zugehörigen Tickets unter das Abonnement der VERSICHERUNGSPOLICE fallen.

 

ERNSTHAFTE ERKRANKUNG: jede ernsthafte** Verschlechterung des Gesundheitszustandes, die von einem Humanmediziner bestätigt wird, einschließlich der Einstellung aller professionellen oder anderen Aktivitäten, Reiseverbot für den Versicherungsnehmer und das Erfordernis einer entsprechenden Behandlung.

 

ERNSTHAFTER UNFALL: jede unabsichtliche körperliche Schädigung des Opfers, die durch äußere Einflüsse hervorgerufen und von einem Humanmediziner bestätigt wird, einschließlich der Einstellung aller professionellen oder anderen Aktivitäten, Reiseverbot für den Versicherungsnehmer und das Erfordernis einer entsprechenden Behandlung.

 

UNMITTELBARE FAMILIE: bezieht sich auf Mutter, Vater, Schwester, Bruder, Kinder oder Ehepartner.

 

ARTIKEL 2 – ART DER POLICE

Die Platinium Group gewährt eine Entschädigung von bis zu 80% des Preises auf das Veranstaltungsticket, pro Ticket maximal 550€ (inkl. MwSt.) für die jeweilige abgedeckte Veranstaltung. Der Höchstbetrag, der für jede Veranstaltung und jeden Anspruch eingefordert werden kann, beträgt 1500 €. Bitte beachten Sie, dass dieser Versicherungsschutz nur dann verbindlich ist, wenn der Versicherte aufgrund einer der folgenden Situationen nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann (für den Versicherungsschutz gelten keine anderen Gründe):

  • Schwere Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherten oder eines unmittelbaren Familienmitglieds (für Definitionen siehe ARTIKEL 1) bis spätestens 10 Tage vor der versicherten Veranstaltung/Show.
     
  • Verspäteter/nicht erfolgter Versand der Eintrittskarte durch das Versandunternehmen an den Versicherten, wodurch dieser nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann. Dies gilt nur für Versicherte, die als Liefermethode "Versand" gewählt haben. Voraussetzung hierfür ist, dass das Versandunternehmen die Rechnung und eine Kopie des Grundes für die Nichtauslieferung zur Verfügung stellt und das Versanddatum bestätigt. Die Platinium Group behält sich das Recht vor, Regressansprüche an das Versandunternehmen zu stellen, es sei denn, der unvorhersehbare und äußere Charakter des Ereignisses, welches die Deckung aktivieren würde, wird nachgewiesen. Allerdings ist der Kunde für die Angabe der korrekten Adressdaten verantwortlich.

 

ARTIKEL 3 – AUSSCHLÜSSE

Alle anderen Ereignisse, die nicht in ARTIKEL 2 "ART DES VERTRAGS" genannt werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Darüber hinaus gilt der Vertag unter folgenden Umständen nicht:
Bei sämtlichen Fakten/Informationen, die der Karteninhaber bereits zum Zeitpunkt des Ticketkaufs und damit bei der Registrierung für den Buchungsschutz bekannt sind.

  • Bei jeder Krankheit oder jedem Unfall, welche vor dem Ticketkauf für die abgedeckte Veranstaltung aufgetreten sind.
     
  • Bei sämtlichen psychischen, geistigen oder depressiven Erkrankungen, die keinen Krankenhausaufenthalt mit einer Dauer von weniger als 3 Tagen erfordern.
     
  • Bei jeder beabsichtigten missbräuchlichen Anwendung des Buchungsschutzes, unabhängig davon, ob diese vor oder nach der Veranstaltung erfolgt ist.
     
  • Bei einer Veranstaltung, die aufgrund von Epidemien, Pandemien, Quarantäne, Natur- und menschgemachten Katastrophen und allen Umständen von höherer Gewalt abgesagt, verschoben und/oder hinter verschlossenen Türen abgehalten wird.
     
  • Bei Bürger- oder ausländischem Krieg, erklärt oder nicht, Unruhen, Volksbewegungen, terroristische Handlungen, Handlungen der Regierung und bei bewusster Nichtbeachtung von offiziellen Verboten.
     
  • Bei Ticketverlust, Diebstahl oder vorsätzlicher Zerstörung.
     
  • Bei Fehlern in den vom Kunden angegebenen Adressdaten und die damit verbundene nicht erfolgte Zustellung der Tickets durch DHL. Dies gilt nur für Karteninhaber, die als Liefermethode "Versand" gewählt haben.
     
  • Bei Veranstaltungen mit der Möglichkeit elektronischer Tickets (E-Tickets): Der Buchungsschutz ist ab dem Zeitpunkt des Hochladens des E-Tickets auf das Kundenkonto ungültig.

 

ARTIKEL 4 – VERFAHREN FÜR VERSICHERUNGSANSPRÜCHE

Der Karteninhaber muss seinen Anspruch innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung des Ereignisses, das die Stornierung auslöst, per Einschreiben an "Platinium Group z.Hdn: INSURANCE COVER 2, Rue du Gabian - 98000 MONACO" bekannt geben und die folgenden Dokumente auf eigene Kosten per Post zur Validierung an uns schicken.

  • Bei Krankheiten oder Unfällen: ein ärztliches Attest, aus dem Ursprung, Art und Folgen der Krankheit/des Unfalls sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit des Karteninhabers hervorgehen.
     
  • Bei Todesfällen: eine Kopie der Sterbeurkunde.
     
  • Bei Verkehrsunfällen: eine Kopie des Unfallberichts oder des Schadenformulars, das dem Karteninhaber zugesandt wurde.
     
  • In den Fällen, in denen DHL das Ticket nicht oder nicht rechtzeitig an den Karteninhaber liefert und ihm somit die Teilnahme an der Veranstaltung verwehrt bleibt: eine Kopie der Rechnung und ein unterzeichnetes offizielles Dokument von DHL, das die Gründe für die nicht durchgeführte Lieferung erläutert. Dies gilt nur für Karteninhaber, die als Liefermethode "Versand" gewählt haben.


In allen Fällen muss der Karteninhaber der Platinium Group die unbenutzte Eintrittskarte für die betroffene Veranstaltung zusammen mit dessen Gutschein (falls zutreffend) zusenden. Die Platinium Group behält sich das Recht vor, vom Karteninhaber alle für die Bearbeitung des Falls erforderlichen Belege anzufordern. In dringenden Fällen muss der Karteninhaber außerdem innerhalb von maximal 48 Stunden nach Entdeckung des Ereignisses, das den Stornierungsantrag auslöst, eine E-Mail an die dafür vorgesehene Email-Adresse der Platinium Group senden: [email protected], in der er den Vorfall mitteilt, der zum Stornierungsantrag führt. Die Platinium Group prüft alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen innerhalb von 45 Tagen nach Eingang der Dokumente per Post.

 

ARTIKEL 5 – EINSCHRÄNKUNGEN DER POLICE

Platinium Group zahlt dem Versicherten bis zu 80% des Ticketpreises aus, höchstens aber 550€ inkl. MwSt pro Ticket für die versicherte Veranstaltung. 

 

Die maximale Deckung pro Veranstaltung und Anspruch beläuft sich auf 1500€. Weitere Informationen zu Einschränkungen und Ausschluss finden Sie unter Artikel 2.

 

ARTIKEL 6 – INKRAFTTRETEN UND DAUER DER POLICE

Die Gültigkeit dieses Buchungsschutzes erstreckt sich nur auf die jeweilige abgedeckte Veranstaltung. Sie umfasst keine anderen saisonalen oder sich jährlich wiederholenden Versionen derselben Veranstaltung.

Der Versicherungsschutz gilt ab dem Tag des Ticketkaufs für die abgedeckte Veranstaltung und erlischt 10 Tage vor Beginn derselben.

Nur Vorfälle, die 10 Tage oder länger vor der abgedeckten Veranstaltung auftreten, können als Grundlage für den Anspruch verwendet werden, wie bereits in der obigen Einleitung beschrieben. Sollte der Vorfall z.B. 9 Tage vor der Veranstaltung eintreten, ist die Police ungültig.

Bei Veranstaltungen mit elektronischen Tickets (E-Tickets) ist der Versicherungsschutz ab dem Datum des Hochladens des E-Tickets auf Ihr Konto oder bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ungültig, wie oben bereits angegeben.

Zu beachten ist, dass der Buchungsschtz demnach nicht für Vorfälle gilt, die sich während der Veranstaltung selbst ereignen. Weitere Informationen zu den Verfahren im Zusammenhang mit einer abgesagten Veranstaltung oder einer Absage aufgrund höherer Gewalt finden Sie unter ARTIKEL 9 in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

ARTIKEL 7 – ANWENDBARES RECHT

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Buchungsschutz unterliegen der Gerichtsbarkeit des Fürstentums Monaco.

 

**ernsthaft bezieht sich auf eine erkennbare Verschlechterung gemäß einem medizinischen Nachweis, z.B. ärztliches Attest. Jeder Versicherungsfall wird individuell geprüft. 

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Versicherungspolice handelt. Eine Rückerstattungsoption für jede Situation ist eine Erweiterung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen die besonderen Umstände beschrieben sind, unter denen Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben.

Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument in englischer Sprache verfasst wurde. Soweit eine übersetzte Version dieses Dokuments im Widerspruch zu seiner englischen Version steht, ist die englische Version maßgeblich.